Ingenieur- und SachVerständigenBüro Dipl.-Ing. H.-U. Lehnert

anerkannter und geprüfter Sachverständiger / Energieberater

     
 

VOB – Beratung

Kaum ein Bauunternehmen, das Aufträge für der öffentlichen Hand ausführt, kennt die Feinheiten der VOB wirklich (Verdingungsordnung für Bauleistungen, heute Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), zumal diese für die öffentliche Hand per Gesetz vorgeschrieben und bindend ist.

Die VOB wurde seinerzeit von Auftraggebern und Auftragnehmern gemeinsam entwickelt, um auf beiden Seiten eine faire Abwicklung von Bauvorhaben aller Art vereinbaren zu können. Die VOB regelt grundsätzlich die Vergabe von Bauleistungen (Teil A) sowie deren Abwicklung (Teil B) und nicht zu vergessen die Ausführungsfragen bzw. Abrechnungsdetails (Teil C).

Mein Leistungsangebot zur VOB
Sie sind Geschäftsführer, Meister oder Bauleiter und führen Bauleistungen für die öffentliche Hand aus? Aber nicht nur diese, denn manchmal findet die VOB auch bei privaten Bauunternehmungen Anwendung.

In den meisten Fällen führen Ausfall oder Leistungsänderungen zu Meinungsverschiedenheiten, oftmals auch Mengenüber- bzw. –unterschreitungen oder gar Ausführungsfragen. Die VOB lässt die Fragen zu diesen Problemen verbindlich regeln, denn Ihre Forderungen an den Auftraggeber lassen sich oftmals so, ohne Gericht, auf gesetzlichem Wege regeln.

 

 

 

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